Betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte
Gewinn
Unternehmen und alle Organisationen ab 20 Mitarbeitern benötigen ein Abfallwirtschaftskonzept, das von der Behörde jederzeit überprüft werden kann. Für Genehmigungsverfahren nach dem Gewerberecht ist unabhängig von der Beschäftigtenanzahl eines vorzuweisen.
Besondere Bestimmungen gibt es für den Baubereich und für Veranstaltungen ab 600 Teilnehmer. Genehmigungsverfahren nach dem AWG des Bundes haben wieder eigene Voraussetzungen.
Das Büro für Umweltfragen bietet für jede einzelne Anforderung eine kundenorientierte Lösung. Auf Basis der Unterlagen und Besichtigung des jeweiligen Standortes werden Abfallwirtschaftskonzepte erstellt, die Rechtssicherheit / Umweltrelevanz / Kosteneffizienz und praktikable Handhabung bieten.
Bei Genehmigungsverfahren nach dem AWG bieten wir unseren Kunden die Unterstützung in der Abwicklung bis zum positiven Bescheid an.
Alle für das Verfahren notwendigen Rechtsmaterien wie Abfallrecht, Wassererecht, Naturschutz, Baurecht, ArbeitnehmerInnenschutz etc. werden dabei berücksichtigt.
Betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte
Unternehmen und alle Organisationen ab 20 Mitarbeitern benötigen ein Abfallwirtschaftskonzept, das von der Behörde jederzeit überprüft werden kann. Für Genehmigungsverfahren nach dem Gewerberecht ist unabhängig von der Beschäftigtenanzahl eines vorzuweisen.
Besondere Bestimmungen gibt es für den Baubereich und für Veranstaltungen ab 600 Teilnehmer. Genehmigungsverfahren nach dem AWG des Bundes haben wieder eigene Voraussetzungen.
Das Büro für Umweltfragen bietet für jede einzelne Anforderung eine kundenorientierte Lösung. Auf Basis der Unterlagen und Besichtigung des jeweiligen Standortes werden Abfallwirtschaftskonzepte erstellt, die Rechtssicherheit / Umweltrelevanz / Kosteneffizienz und praktikable Handhabung bieten.
Bei Genehmigungsverfahren nach dem AWG bieten wir unseren Kunden die Unterstützung in der Abwicklung bis zum positiven Bescheid an.
Alle für das Verfahren notwendigen Rechtsmaterien wie Abfallrecht, Wassererecht, Naturschutz, Baurecht, ArbeitnehmerInnenschutz etc. werden dabei berücksichtigt.